ZIG ZAG Gravel 2026 – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Veranstalter: Bici Bavarese UG (haftungsbeschränkt), Türkenstr. 26, 80333 München
Mit meiner Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr bestätige ich die AGBs der Veranstaltung ZIG ZAG Gravel 2026, welche an unterschiedlichen Wochenenden im Sommer 2026 stattfindet:
- 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen den Teilnehmern der Sportveranstaltung ZIG ZAG Gravel 2026 und des Veranstalters derselbigen, der Bici Bavarese UG (haftungsbeschränkt). Durch die Anmeldung für die Sportveranstaltung ZIG ZAG Gravel 2026 werden diese Bedingungen von dem/der Teilnehmer/in als Rechtsgrundlage akzeptiert.
(2) Der Veranstalter übernimmt die organisatorische Durchführung der Sportveranstaltung ZIG ZAG Gravel, so wie sie den Teilnehmer/innen vor Vertragsschluss auf der Homepage des Veranstalters bekannt gegeben werden. Wesentliche Änderungen im vorgesehenen Ablauf werden den Teilnehmer/innen unverzüglich per E-Mail mitgeteilt. Dienstleistungen im Umfeld der Sportveranstaltung werden, soweit vorhanden, von Kooperationspartnern erbracht und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
- 2 Teilnahmebedingungen & Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist grundsätzlich jede/r, der/die die in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und im Vollbesitz seiner/ihrer körperlichen und geistigen Kräfte ist. Teilnehmer/innen mit gesundheitlichen Beschwerden, unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Radfahrer / jede Radfahrerin ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt, ab dem 12. Lebensjahr nur in Begleitung eines/einer Volljährigen und mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
(2) Eigene Sportgeräte, insbesondere Fahrräder, sowie Schutzausrüstungen wie Helme, müssen verkehrssicher sein und die Kriterien der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für Fahrräder erfüllen. Sonstige Ausrüstungsgegenstände, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen oder Besucher/innen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(3) Zugelassen sind Gravelbikes, also geländetaugliche Fahrräder mit Rennradlenker. Wir empfehlen Geländereifen mit entsprechendem Profil und eine Reifenbreite von 35 mm oder mehr. Ebenso empfehlen wir Scheibenbremsen. Die Räder werden bei der Startnummernausgabe auf diese Kriterien hin überprüft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nicht regelkonforme Räder von der Veranstaltung auszuschließen. Funktionstüchtige und wetterfeste Radsport-Bekleidung wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Für den adäquaten Schutz des Kopfes und eine Fahrrad-Lichtanlage nach StVO hat der/die Teilnehmer/in zu sorgen.
(4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Hilfspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der Veranstaltung auch zum Selbstschutz auszuschließen.
(5) ZIG ZAG Gravel 2026 ist kein Rennen. Die Ausfahrt findet auf den im Programm empfohlenen Strecken statt, kann aber auch auf alternativen Routen befahren werden. Der Veranstalter wird die Strecken in Absprache mit den Gemeinden konzipieren. Diese Strecken befinden sich auf öffentlichen Straßen oder Wegen und sind NICHT für die Veranstaltung gesperrt und daher Teil des öffentlichen Verkehrs. Große Teile der Strecke befinden sich auf Waldwegen oder Radwegen mit losem Untergrund. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Routenführung verantwortlich und wir empfehlen, Navigationsgeräte oder Karten (Handy oder Druckversion) mitzuführen, die die Streckenempfehlungen beinhalten. Auf andere Verkehrsteilnehmer/innen (jeglicher Art) ist unbedingt zu achten und die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Das Befahren der linken Straßenseite, das Kurvenschneiden und Linksfahren im Kreisverkehr, oder das Befahren von Fußgängerwegen, Wiesen, erkennbaren Privatgrundstücken oder Waldflächen ist ausnahmslos verboten.
(6) Den Anordnungen der Polizei, sonstiger Sicherheitsbehörden und dem Hilfspersonal des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei bekannt gewordenen Vorkommnissen wie Unfällen oder Verstößen von Teilnehmern gegen die StVO, ist der Veranstalter verpflichtet, personenbezogene Daten der betreffenden Teilnehmer an die Behörde weiterzuleiten; der/die Teilnehmer willigen hiermit vorsorglich ein.
(7) Jede/r Teilnehmer/in hat einen oder mehrere Reserveschläuche bzw. geeignetes Werk- und Flickzeug selbst mitzuführen. Jede/r Teilnehmer/in bestätigt, dass er / sie in der Lage ist, einen technischen defekt wie eine Reifenpanne selbständig zu beheben. Der Veranstalter kann aus logistischen Gründen keine Reparaturen anbieten, stellt dem Teilnehmer aber eine Pannen-Telefonnummer als Hilfestellung und wird versuchen, im Falle eines technischen Defektes Hilfe zu koordinieren.
(8) Das Thema Umweltschutz ist dem Veranstalter sehr wichtig. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, das Hinterlassen von Müll oder Essensresten auf der Strecke zu unterlassen – weder Verpackungen noch defekte Schläuche. Die Route verläuft durch geschützte, naturnahe Gebiete. Jede/r Teilnehmer/in bestätigt, dass er / sie mit Rücksicht auf Tiere und Pflanzen agiert, die Wege nicht verlässt und Abfälle an den vorgesehenen Stellen entsorgt. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter einen Ausschluss von der Veranstaltung vor.
(9) Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung – weder an den Veranstaltungsorten, noch unterwegs während der Ausfahrt.
(10) Rechtlich bindende Erklärungen des Veranstalters können nur von dessen Organen abgegeben und entgegengenommen werden, das Hilfspersonals ist dazu weder befugt noch bevollmächtigt.
- 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine/n Teilnehmer/in jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese/r entweder bei seiner/ihrer Anmeldung falsche Angaben insbesondere zu personenbezogenen Daten gemacht oder sich in vorangegangenen Veranstaltungen nicht an die Weisungen der Veranstalter gehalten hat.
(2) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die persönlichen Daten sind bei der Anmeldung anzugeben und ggf. dem Veranstalter vor Ort in geeigneter Form nachzuweisen.
(3) Treten gemeldete Teilnehmer/innen ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder treten von dem Teilnahmevertrag nicht spätestens einen Monat vor Beginn der Sportveranstaltung zurück, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. In letzterem Fall bleibt es dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Teilnahmegebühr sei.
(4) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
(5) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit an Teilnehmer/innen fest.
- 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern/innen.
(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Der Veranstalter haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Die Teilnahme bei ZIG ZAG Gravel 2026 erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet für keinerlei Ereignisse bzw. Unfälle oder sonstige Schäden (auch nicht an oder durch Dritte) und zwar weder vor, während oder nach der Veranstaltung. Der/Die Teilnehmer/in hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung um eine Haftpflichtversicherung zu kümmern.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des/ Teilnehmers/in im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmer/innen, ihren Gesundheitszustand vorher – vor allem an den Veranstaltungstagen – zu überprüfen und die Teilnahme ggf. zurückzuziehen.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände oder auf dem Veranstaltungsort bzw. auf den Übernachtungsorten abgestellte Fahrräder und persönliche Gegenstände.
- 5 Veranstaltungsorte
(1) ZIG ZAG Gravel 2026 startet und endet in Türkenstraße 26, 80333 München, im Innenhof. Die erste Übernachtung ist am Campingplatz Ammertal, Badstraße 51, 82380 Peißenberg. Die zweite Übernachtung ist bei Urige Hütte, 83661 Lenggries. Beide Übernachtungsorte sind Teil des Veranstaltungsortes.
(2) Die Nutzung der Einrichtungen der Veranstaltungsorte für die Dauer der Sportveranstaltung (inkl. An- und Abreisetag) sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses und werden von unseren Partnern Campingplatz Ammertal und Urige Hütte lediglich geduldet. Dazu zählen u.a. die Nutzung der Parkplätze, der Sanitären Einrichtungen sowie das Zelten und Campen auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf diese Nutzungsmöglichkeit. Die Übernachtungsorte können die Nutzung jederzeit untersagen oder ihr Hausrecht ausüben, ohne dass die Gültigkeit des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter betroffen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- 6 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die Daten des Teilnehmers werden NICHT an Dritte weitergegeben.
(2) Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Originalton des Teilnehmers in Internet, Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Social Media, Büchern, werblichen Vervielfältigungen für die Veranstaltung und den Veranstalter (Youtube, Vimeo, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten für die Beschriftung von Urkunden, Pokalen und sonstigen Siegeszeichen verwendet und ggf. öffentlich ausgestellt werden.
(4) Der/Die Teilnehmer/in kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 2 und 3 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder eMail widersprechen und eine Löschung seiner Daten verlangen. Ebenso kann er auf gleichem Wege darüber Auskunft verlangen, welche Daten gespeichert worden sind.
(5) Nicht von einem Widerruf umfasst ist die Einwilligung zur Verbreitung bzw. öffentlichen zur-Schaustellung des Bildnisses. Der Teilnehmer erteilt mit Vertragsabschluss die Einwilligung nach § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG).
- 7 Verschiedenes
(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn eine Anmeldung aus dem Ausland getätigt wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme an der Sportveranstaltung sowie Ansprüchen aus dem Geschäftsbetrieb des Veranstalters ist München.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und Startzeiten zu verändern.
München, 15.03.2026